Schulordnung

Schulordnung

Stand August 2008

Das Schulleben an der Wöhlerschule wird von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern sowie Eltern mit dem Ziel gestaltet, dass hier in freundlicher Atmosphäre gearbeitet werden kann.
Alle beteiligten Gruppen sollen deshalb offen ihre Vorstellungen austauschen, auf Anregungen, Wünsche und Probleme der anderen eingehen, eigene Haltungen und eigene Standpunkte überdenken und für die Gemeinschaft Kompromisse schließen.
In diesem Sinne soll auch der Unterricht von Lehrerinnen und Lehrern mit den Schülerinnen und Schülern gemeinsam gestaltet werden. Das erfordert von beiden Seiten Entgegenkommen, gegenseitige Achtung und Toleranz.
Alle, die an der Wöhlerschule arbeiten, sollen sich hier wohl und sicher fühlen können!
Das heißt, dass auf jegliche Gewalt als Mittel zur Lösung von Konflikten verzichtet wird, das heißt, dass vereinbarte Regeln nicht willkürlich verletzt werden und Höflichkeit den Ton untereinander bestimmt. Alle helfen mit, die Schule in ordentlichem Zustand zu erhalten.
Alle Mitglieder der Schulgemeinde sollen den Vorsatz beherzigen, stets den anderen, der Gesellschaft und der natürlichen Umwelt gegenüber einsichtig und verantwortungsbewusst zu handeln.
Die Schulkonferenz hat nach Anhörung der Gesamtkonferenz, der Schülervertretung und des Schulelternbeirats die Präambel und das folgende Regelwerk beschlossen:

1. UNTERRICHTSORGANISATION
1.1 Allgemeine Regelungen
1.1.1 Unterrichtszeit
Die Unterrichtszeit besteht aus den Unterrichtsstunden und einer Zeit von 15 Minuten vor Beginn der ersten Stunde und nach dem Ende der letzten Stunde.  

Uhrzeit Stunde

 

08:00 – 08:45 1.

 

08:50 – 10:20 2. + 3.

 

10:20 – 10:50 Pause

 

10:50 – 12:20 4. + 5.

 

12:25 – 13:10 6. 1. Fenster für Mittagspause
13:10 – 13:55 7. 2. Fenster für Mittagspause
14:10 – 14:55 8.

 

15:00 – 16:30 9. + 10.

 

16:35 – 18:05 11. + 12.

 

 
 
Außerhalb dieser Zeit ist der Aufenthalt von Schüler/innen auf dem Schulgelände nur mit besonderer Genehmigung möglich.
Bleibt der Fachlehrer oder die Fachlehrerin zu Beginn der Stunde länger als 10 Minuten aus, so meldet die Klasse dies im Sekretariat.

1.1.2 Teilnahme am Unterricht
Alle Schüler/innen sind verpflichtet regelmäßig am Unterricht und an den pflichtmäßigen Schulveranstaltungen teilzunehmen. Bei minderjährigen Schüler/innen müssen die Erziehungsberechtigten dafür Sorge tragen.

1.1.3 Verletzungen und Erkrankungen während der Unterrichtszeit
Wenn Schüler/innen während des Vormittags erkranken oder sich verletzen, melden sie sich beim Sanitätsdienst bzw. im Sekretariat. Ein Raumplan mit dem Verzeichnis der Unterrichtsräume der Sanitäter/innen hängt in allen Klassen- und Unterrichtsräumen. Wie verletzte oder erkrankte Schüler/innen behandelt werden und welche weiteren Maßnahmen zu treffen sind (wie die Benachrichtigung der Eltern oder die Begleitung bei einem Rettungs- bzw. Krankentransport zu einem geeigneten Arzt), entscheidet der Sanitätsdienst oder das Sekretariat. Sind die Erziehungsberechtigten während der Unterrichtszeit nicht erreichbar, sollten sie im Sekretariat eine Kontaktadresse hinterlegen. In Fällen leichten Unwohlseins können erkrankte oder leicht verletzte Schüler/innen nach Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten nach Hause entlassen werden.

1.1.4 Versäumnisse wegen Krankheit
Unterrichtsversäumnisse wegen Krankheit oder aus anderen zwingenden Gründen müssen der Schule spätestens nach drei Tagen unter Angabe des Grundes schriftlich mitgeteilt werden. Bei meldepflichtigen Krankheiten darf bis zur Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung die Schule nicht besucht werden.

1.1.5 Beurlaubungen
Beurlaubungen sollen spätestens eine Woche vor dem gewünschten Termin schriftlich durch die Erziehungsberechtigten, bei volljährigen Schüler/innen von diesen selbst, beantragt werden. Die Beurlaubung kann für eine Unterrichtsstunde durch den/die Fachlehrer/in, bis zu zwei Tagen durch den/die Klassenlehrer/in bzw. den/die Tutor/in, für mehr als zwei Unterrichtstage durch die Schulleitung gewährt werden. Beurlaubungen für freie Tage vor und nach den Ferien können nur in Ausnahmefällen und nur aus wichtigem Grund genehmigt werden. Entsprechende Anträge sind spätestens drei Wochen vorher schriftlich über Klassenlehrer/innen bzw. Tutor/innen an die Schulleitung zu richten.

1.1.6 Hitzefrei
An Tagen, an denen die Raumtemperatur in einem repräsentativ gewählten Unterrichtsraum um 11 Uhr 25° Celsius erreicht oder überschreitet, kann die Schule in Übereinstimmung mit der neuen Erlasslage mit folgenden Maßnahmen reagieren: Durchführung alternativer Formen des Unterrichtens (evtl. in anderen Räumen), kein Stellen von Hausaufgaben oder, wenn die beiden o.a. Maßnahmen nicht als ausreichend erscheinen, Unterrichtsschluss nach der 5. Stunde für die Klassen 5 -10

 

1.2. Besondere Regelungen
1.2.1 Religionsunterricht
Die Entscheidung über die Teilnahme am Religionsunterricht wird bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (Eintritt der Religionsmündigkeit) von den Erziehungsberechtigten getroffen. Danach entscheiden die Schüler/innen selbst über ihre Teilnahme. Die Abmeldung muss durch eine schriftliche Erklärung erfolgen, die über den Klassenlehrer/die Klassenlehrerin an die Schulleitung zu richten ist. Die Erziehungsberechtigten müssen die Kenntnisnahme durch Unterschrift bestätigen. Die Abmeldung kann nur zum Ende eines Schulhalbjahres erfolgen. Schüler/innen der Klassen 5 - 7, die den Religionsunterricht nicht besuchen, nehmen am Ethikunterricht teil.  Schüler der Oberstufe, die sich vom Religionsunterricht abgemeldet haben, nehmen am Ethikunterricht teil. Ab dem Schuljahr 2006/07 soll dies für alle Jahrgangsstufen, für die Religion angeboten wird, gelten.

1.2.2 Sportunterricht
Unterrichtsversäumnisse aus Gründen, die nur den Sportunterricht betreffen, müssen spätestens am Tage des Fehlens bei den Sportlehrer/innen schriftlich entschuldigt werden. Dies gilt nicht für Verletzungen oder Erkrankungen, die erst an diesem Unterrichtstag aufgetreten sind. Eine teilweise oder völlige Freistellung von der aktiven Teilnahme am Sportunterricht bis zu vier Wochen kann bei Vorlage eines ärztlichen Attests genehmigt werden. Den Antrag stellen die Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schüler/innen. Tutor/in bzw. Klassenlehrer/in entscheiden darüber nach Rücksprache mit der  Sportlehrkraft.  Eine Freistellung von der aktiven Teilnahme am Sportunterricht über vier Wochen hinaus kann nur von der Schulleitung genehmigt werden. Ob in diesem Fall über das ärztliche Attest hinaus ein amtsärztliches Attest erforderlich ist,  entscheidet die Schulleitung. Grundsätzlich müssen Schüler/innen, die vom Sport befreit sind, während des Sportunterrichts anwesend sein, da in diesem Unterricht auch Theorieanteile enthalten sind, die benotet werden.

1.2.3 Arbeitsgemeinschaften
Neben dem Pflichtunterricht können Schüler/innen an Arbeitsgemeinschaften teilnehmen, Um stabile Arbeitsgruppen zu gewährleisten, ist die Abmeldung nur zum Ende eines Schulhalbjahres möglich. Sie erfolgt schriftlich, bei Minderjährigen durch die Erziehungsberechtigten.

 

2. VERHALTEN IN DER SCHULE
2.1 Verlassen des Schulgrundstücks
Schüler/innen der Klassenstufen 5 - 9 dürfen während der Unterrichtszeiten am Vormittag und am Nachmittag das Schulgrundstück nicht verlassen. Schüler/innen der Klassenstufen 10 - 13 ist es freigestellt, sich in Zwischenstunden und in den Pausen außerhalb des Schulgrundstücks aufzuhalten. In den Mittagspausen können Schüler/innen der Klassen 5 – 9 das Gelände verlassen, wenn sie dem Klassenlehrer / der Klassenlehrerin eine von einem Erziehungsberechtigten unterschriebene Erklärung vorlegen. Schüler/innen, die ohne eine solche Erklärung das Schulgelände verlassen, entziehen sich der Aufsichtspflicht der Schule und müssen mit entsprechenden Konsequenzen rechnen. Z.B. besteht für diese Schüler/innen nach dem Verlassen des Schulgeländes keine Versicherung.

2.2 Verhalten in den Pausen
In den kleinen Pausen können die Schüler/innen in den Unterrichtsräumen bleiben. In den großen Pausen verlassen alle Schüler/innen die Gebäude. Die Räume werden abgeschlossen.
Vor dem Unterricht und in den großen Pausen halten sich die Schüler/innen auf dem Schulhof auf, bei Regenwetter und Temperaturen unter –5o Celsius auch in allen beaufsichtigten Eingangsbereichen. Ein Aufenthalt in den Treppenhäusern ist nicht erlaubt.
Sowohl in den Unterrichtsräumen wie auf dem Schulhof ist darauf zu achten, dass andere Schüler/innen nicht durch unbedachte oder mutwillige Handlungen verletzt werden. Das betrifft vor allem das Werfen Schneebällen, Kastanien und anderen Gegenständen.
Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen ist streng untersagt.

2.3 Schülerunfälle und Versicherung
Schüler/innen sind auf dem Schulweg, dem Schulgelände und bei allen schulischen Veranstaltungen unfallversichert. Soll die Unfallversicherung in Anspruch genommen werden, muss ein Arzt aufgesucht und der Unfall im Sekretariat aufgenommen werden.
Auch Schülereigentum ist in beschränktem Umfang versichert, Versicherungsleistungen können jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden. Informationen dazu sind im Sekretariat erhältlich. Grundsätzlich nicht versichert sind Handys und andere elektronische Geräte.

2.4 Fahrzeuge
Auf dem Schulhof dürfen Fahrzeuge aller Art nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Schulleitung bewegt oder abgestellt werden. Motorisierte Zweiräder sind mit abgestelltem Motor zu schieben. Autos dürfen in der Feuerwehrzufahrt und auf dem Gehweg nicht geparkt werden. Fahrräder und Mofas können auf dem Fahrradhof oder innerhalb der dafür gezeichneten Abschnitte abgestellt werden.

2.5 Ordnung und Sauberkeit
Alle sind für die Sauberkeit in den Räumen, Gängen und Höfen mitverantwortlich. Dazu gehört, keine Abfälle auf den Boden zu werfen, nichts liegen zu lassen, Wände und Möbel pfleglich zu behandeln und nicht zu beschmieren. Alle Schäden, die in den Räumen oder sonst in den Gebäuden entdeckt werden sind im Sekretariat in das Schadensbuch einzutragen.
Beschädigen Schüler/innen mutwillig oder grob fahrlässig Schuleigentum, haften ihre Erziehungsberechtigten bzw. sie selbst, wenn sie volljährig sind. Entsprechend werden Kosten, die durch mutwillige Beschädigungen aller Art entstehen, den Eltern bzw. den Schüler/innen in Rechnung gestellt.  In jeder Klasse wird ein regelmäßig wechselnder Ordnungsdienst benannt. Er sorgt dafür, dass der benutzte Raum sauber verlassen wird, die Stühle hochgestellt, die Fenster geschlossen und die Rollos hochgezogen sind. Im wöchentlichen Wechsel wird auf dem Schulhof jeweils von einer Klasse der Abfall gesammelt (Hofdienst).

2.6 Fundsachen
Fundsachen werden beim Schulhausverwalter (Raum 102) abgegeben bzw. dort abgeholt. Fundsachen können nach Jahresfrist zugunsten der SV versteigert werden.

2.7 Rauchen
Das Rauchen ist auf dem Schulgelände untersagt.

2.8 Rauschmittel
Das Mitbringen und der Genuss von Alkohol und anderen Rauschmitteln ist verboten.

2.9. Handys und Aufnahme-/ Abspielmedien
Während des Aufenthaltes in der Schule, also auch in den Pausen,  ist der Gebrauch von Handys nicht gestattet. Mitgebrachte Geräte müssen innerhalb des Schulgeländes ausgeschaltet sein und dürfen erst nach Verlassen des Schulgeländes wieder eingeschaltet werden. Bei Verstößen gegen dieses Verbot werden die Geräte zunächst eingezogen. Darüber hinaus muss mit Ordnungsmaßnahmen gerechnet werden.

Es ist verboten, Personen in der Schule ohne deren Einwilligung zu fotografieren, zu filmen oder von ihnen Tonaufnahmen zu machen. Gewonnenes Bild- und Tonmaterial darf nicht ohne Einwilligung der Betroffenen veröffentlicht werden.

 

3. Gesprächstermine, Informationen, Büchereien
3.1. Sekretariat
Das Sekretariat ist grundsätzlich von 7.30 bis 15.00 Uhr geöffnet, für Schüler/innen von 7.30 bis 8.00 Uhr, in der 1. und 2. großen Pause sowie von 12.30 Uhr bis  13.30 Uhr.
3.2. Eltern- und Schülergespräche
Die Lehrer/innen stehen für Eltern und Schüler/innen für Gespräche nach Vereinbarung zur Verfügung. Im Einverständnis mit dem Fachlehrer / der Fachlehrerin können Eltern Unterrichtstunden besuchen.

3.3 Schülerkartei
Änderungen  der Anschrift unsd insbesondere der Telfonnummern müssen der Schule umgehend schriftlich mitgeteilt werden. Dies gilt auch für andere wichtige Informationen wie z.B. Sorgerechtsänderungen.

3.4 Lehrmittelbücherei
Schulbücher können nicht jedes Jahr neu angeschafft und müssen deshalb besonders pfleglich behandelt werden. Sie sind mit einem Schutzumschlag zu versehen und gegebenenfalls zu reparieren. Regelungen über Ausleihe und Rückgabe werden von den Fachlehrer/innen bekannt gegeben. Wer ein Buch beschädigt oder verloren hat, muss es ersetzen.

3.5. Schülerarbeitsbücherei
Zu den auf dem Aufsichtsplan angegebenen Zeiten steht die Arbeitsbücherei (Raum 104) allen Schüler/innen offen. Sie können sich während der Öffnungszeiten in der Bücherei aufhalten, dort arbeiten und aus dem Bestand Bücher ausleihen. Damit in der Bücherei ungestört gearbeitet werden kann, herrscht absolutes Ruhegebot. Die vorhandenen Computer dürfen ausschließlich für schulische Zwecke genutzt werden. Verstöße gegen diese Regelung haben Ordnungsmaßnahmen zur Folge.

3.6 Schwarzes Brett
Veröffentlichungen auf dem Schulgelände bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung. Für die Mitteilungen am Schwarzen Brett der SV ist der Schulsprecher / die Schulsprecherin verantwortlich. Sind Aushänge nicht von der Schulleitung bzw. vom Schulsprecher / von der Schulsprecherin abgezeichnet, werden sie entfernt.

August 2008                                                    Norbert Rehner, Schulleiter

Zuletzt aktualisiert am Freitag, 11. Dezember 2009 um 13:29 Uhr

 

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